Berechnung des Ausgleichsbetrages von Anwartschaften aus der Baden-württembergischen Ärzteversorgung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.09.2003 - Aktenzeichen 16 UF 208/02
DRsp Nr. 2004/19897
Berechnung des Ausgleichsbetrages von Anwartschaften aus der Baden-württembergischen Ärzteversorgung
Der Ausgleichsbetrag von Anwartschaften aus der Baden-Württembergischen Ärzteversorgung errechnet sich auch dann aus der fiktiven ungekürzten Rente des Ehemannes, wenn wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme ein gekürztes Altersruhegeld gezahlt wird. Die unterbliebene Kürzung begünstigt zwar den ausgleichsberechtigten Ehegatten, ist jedoch nicht grob unbillig.