Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des 10. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 24. Oktober 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
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