I. Der am 31. Juli 1937 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am 31. Dezember 1934 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 26. August 1965 die ehe geschlossen, aus der ein inzwischen volljähriges Kind hervorgegangen ist. Beide Parteien haben in der Ehezeit gesetzliche Rentenanwartschaften erworben, und zwar der Ehemann 1.853,07 DM, die Ehefrau 222,28 DM, jeweils monatlich und bezogen auf das Ehezeitende. Der Ehemann hat ferner Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung gegenüber der Allgäuer Alpenmilch GmbH (im folgenden: A.-GmbH) in Form einer Direktzusage und gegenüber der Nestlé Pensionskasse (im folgenden: N.-Pensionskasse) erworben.
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