BGH - Beschluß vom 07.10.1992
XII ZR 187/91
Normen:
DDR-FGB § 39 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BGHR DDR-FGB § 39 Abs. 1 Satz 3 Erstattungsanspruch 2
EzFamR aktuell 1993, 46
Vorinstanzen:
KreisG Erfurt, vom 19.06.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 60/87
BezirksG Erfurt, vom 11.07.1991 - Vorinstanzaktenzeichen BFB 107/90

Berechnung des Erstattungsanspruchs des weichenden Ehegatten bei Entscheidung über die Eigentumszuweisung vor dem Beitritt

BGH, Beschluß vom 07.10.1992 - Aktenzeichen XII ZR 187/91

DRsp Nr. 2004/9427

Berechnung des Erstattungsanspruchs des weichenden Ehegatten bei Entscheidung über die Eigentumszuweisung vor dem Beitritt

1. Verfassungsrechtliche Gründe der Verhältnismäßigkeit und der Eigentumsgarantie gebieten es, den Erstattungsanspruch des weichenden Ehegatten nicht an Wertverhältnissen zu orientieren, die seit dem Wirksamwerden des Beitritts offensichtlich überholt sind. 2. Wenn über die Eigentumszuweisung vor dem Beitritt bereits rechtskräftig durch Teilurteil entschieden worden ist, die Bemessung des Erstattungsanspruchs aber noch offen ist, kann nichts anderes gelten; es ist auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung abzustellen.

Normenkette:

DDR-FGB § 39 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe: