1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 25. November 2014 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 11. März 2015 - 8 F 420/14 VKH2 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Ratenanordnung entfällt.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (§§ 76 FamFG, 127 Abs. 4 ZPO).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|