OLG Karlsruhe - Urteil vom 31.07.1997
2 UF 30/97
Normen:
BGB § 1579 Nr. 4 § 1581 ;
Fundstellen:
AuR 1998, 127
FamRZ 1998, 746
NJWE-FER 1998, 52
OLGReport-Karlsruhe 1998, 51
Vorinstanzen:
AG Karlsruhe,

Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Bezug von Arbeitslosengeld durch Unterhaltspflichtigen - Verstoß gegen Pflicht zur nachehelichen Solidarität

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.1997 - Aktenzeichen 2 UF 30/97

DRsp Nr. 1998/2324

Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Bezug von Arbeitslosengeld durch Unterhaltspflichtigen - Verstoß gegen Pflicht zur nachehelichen Solidarität

»1. Zwar ist unterhaltsrechtlich das Arbeitslosengeld eines Unterhaltsschuldners wie Einkommen zu behandeln. Im Rahmen der Berechnung zum Ehegattenunterhalt kommt aber der Abzug eines Bonus von 1/7 deswegen nicht in Betracht, weil dem Arbeitslosengeld nicht der Charakter eines Arbeitsanreizes innewohnt.2. Verstößt eine Unterhaltsgläubigerin durch ihr Verhalten (Anzeige ihres geschiedenen Ehemannes bei dessen Arbeitgeber wegen dort angeblich verübter Diebstähle) in erheblicher Weise gegen ihre unterhaltsrechtliche Pflicht zur nachehelichen Solidarität, so kann es gemäß § 1579 Nr. 4 BGB angezeigt sein, sie mit den ihr verbleibenden Unterhaltsansprüchen von der nachehelichen Entwicklung der prägenden, wirtschaftlichen Verhältnisse auf seiten des Unterhaltsschuldners auszuschließen mit der Folge, daß ihr - unter Einschluß eigener geringer Nebeneinkünfte - insgesamt nurmehr ein monatlicher Aufstockungsunterhalt bis zur Deckung ihres notwendigen Selbstbehaltes als Nichterwerbstätige (mit derzeit 1.300 DM monatlich) zu gewähren ist.«

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 4 § 1581 ;

Tatbestand: