1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts Wolfsburg, AZ. 17 F 3357/07, hinsichtlich der Beklagten zu 1) und 3) wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Der vor dem Amtsgericht Wolfsburg am 15.09.2005 abgeschlossene Vergleich - AZ. 17 F 3090/07 wird dahingehend abgeändert, dass
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