Berechnung des Trennungsunterhalts bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen
OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 4 UF 138/15
DRsp Nr. 2016/15775
Berechnung des Trennungsunterhalts bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen
Im Rahmen des Trennungsunterhalts ist eine konkrete Bedarfsberechnung durch den Anspruchsteller erst dann erforderlich, wenn ein über die höchste Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle hinausgehender Bedarf geltend gemacht wird.