OLG Köln - Beschluss vom 26.11.2015
4 UF 138/15
Normen:
BGB § 1361;
Fundstellen:
FuR 2017, 40
Vorinstanzen:
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 410 F 171/14

Berechnung des Trennungsunterhalts bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen

OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 4 UF 138/15

DRsp Nr. 2016/15775

Berechnung des Trennungsunterhalts bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen

Im Rahmen des Trennungsunterhalts ist eine konkrete Bedarfsberechnung durch den Anspruchsteller erst dann erforderlich, wenn ein über die höchste Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle hinausgehender Bedarf geltend gemacht wird.

Normenkette:

BGB § 1361;

[Gründe]

I.