Auf die Berufung des Beklagten wird das am 3. März 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Lebach - 2 F 201/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weiter gehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, der Klägerin Trennungsunterhalt in folgender Höhe zu zahlen:
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