Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 07.06.2019 verkündete Schlussbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dülmen (Az.
Der Antragsgegner wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Anträge der Antragstellerin - verpflichtet, an sie für den Monat April 2018 rückständigen Ehegattentrennungsunterhalt in Höhe von 144,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2018 zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin zu 90 % und der Antragsgegner zu 10 %. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
III.
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