I.
Die Kläger nehmen den Beklagten zu 1) sowie die beklagten Ärzte, die früheren Beklagten zu 2) bis 6), auf Unterhaltsschaden in Anspruch. Der Ehemann der Klägerin und Vater der Kläger zu 2) bis 4) war selbständiger Planungsingenieur für Kälte- und Klimatechnik. Er wurde am 8.10.1998 nach einer Entzündung an den Beinen wegen Kreislaufbeschwerden, Schwindel und Fieber im Hause der Beklagten zu 1) notfallmäßig behandelt. Es kam zu einem Kreislaufstillstand, der zu einem apallischen Syndrom führte. Er verstarb am 26.8.1999 in einem Pflegeheim.
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