Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der angefochtene Beschluss abgeändert und der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 12.450,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts in einem Scheidungsverbundverfahren, soweit die Folgesache Versorgungsausgleich betroffen ist.
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