I.
Für den Betroffenen war im Zeitraum vom 20.3.2002 bis Mitte Juli die ehemalige Betreuerin (im Folgenden: Betreuerin) insbesondere für den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und sonstigen Institutionen sowie Wohnungs- und Mietangelegenheiten bestellt.
Der Betroffene war seit 1996 in einer ungeteilten Erbengemeinschaft mit seiner Schwester an einem Wohngrundstück in W. beteiligt, das er jedenfalls vor Beginn und zeitweise während der Betreuung - neben einer in N. gelegenen Wohnung - auch selbst nutzte. Außerdem gehörte der Erbengemeinschaft ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück von geringem Wert. Der Betroffene bezog während der Tätigkeit der Betreuerin zeitweilig Sozialhilfe.
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