OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.05.1997
6 UF 102/96
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 1997, 292
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 344/95

Berechnung des Wohnwerts während der Trennungszeit; Erwerbsobliegenheit des zwei minderjährige Kinder betreuenden Ehegatten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.1997 - Aktenzeichen 6 UF 102/96

DRsp Nr. 1997/5607

Berechnung des Wohnwerts während der Trennungszeit; Erwerbsobliegenheit des zwei minderjährige Kinder betreuenden Ehegatten

»1. Für die Trennungszeit beträgt der angemessene Wohnwert beim Unterhaltsberechtigten bis zu 1/3 seines Unterhaltsbedarfs zzgl. des Erwerbstätigenbonus. Beim Unterhaltsverpflichteten bis zu 1/3 des ihm nach Abzug der Unterhaltsverpflichtungen verbleibenden Einkommens.2. Die konkrete Wohnwertberechnung nach der Drittelobergrenze erfolgt in zwei Schritten. Zunächst ist der fiktive Unterhalt ohne Wohnwert zu ermitteln und daraus der Wohnwert zu errechnen. Dann ist in einem zweiten Schritt mit dem Wohnwert der tatsächliche Unterhalt zu berechnen. Daß bei dieser Art der Berechnung ein unterschiedlicher Wohnwert anzusetzen ist. Je nachdem, ob der Berechtigte oder der Verpflichtete in der Ehewohnung, wird in Kauf genommen.«3. Zur Erwerbsobliegenheit der getrenntlebenden Ehefrau, die zwei minderjährige Kinder betreut.

Normenkette:

BGB § 1361 ;

Tatbestand: