Die Parteien streiten um den Zugewinnausgleich.
Die am 17. Februar 1984 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 2. Februar 1996 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes durch Verbundurteil des Amtsgerichts Montabaur vom 11. Januar 1999 rechtskräftig geschieden. Das Verfahren über den Zugewinnausgleich wurde abgetrennt.
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