Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo vom 23.06.2023 abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners gegen den Richter D. wegen Besorgnis der Befangenheit wird für begründet erklärt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 718,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Abänderung von Kindesunterhalt. Der Antragsteller ist der am 00.00.2014 geborene nichteheliche Sohn des Antragsgegners.
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