Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 14. Zivilsenats - 5. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 10. August 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Das betroffene Kind ist heute siebzehn Jahre alt und lebt in einer Jugendhilfeeinrichtung.
Nachdem sich zwischen dem Kind und dem Antragsteller, ihrem damaligen Lehrer, eine Liebesbeziehung entwickelt hatte, erließ das Familiengericht auf den Antrag der Kindesmutter, der Antragsgegnerin, im Jahr 2007 ein Kontaktverbot. Der Antragsteller hat im vorliegenden Verfahren beantragt, das Kontaktverbot aufzuheben und ihm zu gestatten, wieder Umgang mit dem Kind zu haben.
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