Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. April 2015 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Wert: 2.000 €
I.
Der im September 2004 geborene Antragsteller ficht im vorliegenden Verfahren die Vaterschaft des Beteiligten zu 3 an.
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