Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf - Familiengericht - vom 26. September 2014, Az. 415 f
Der Kindesvater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf € 1.500,00.
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