Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 14. September 2011 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Niebüll vom 8. Juni 2011 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Ziffern 2 bis 6 der Beschlussformel) geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|