I. Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob der in §
1. Das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (
(Gesetzesentwurf, BTDrucks 8/1952, S. 1).
In der aktuellen Fassung hat der den Kreis der Anspruchsberechtigten regelnde § 1 Abs. 1 UVG folgenden Wortlaut:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|