Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 08.06.2021 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.634,71 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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