OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.12.2022
7 U 128/21
Normen:
§ 812 Abs 1 S 2 BGB; § 2 Abs 2 Nr 3 VersAusglG; § 322 ZPO;
Fundstellen:
FamRB 2023, 188
FamRZ 2023, 935
VersR 2023, 303
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 08.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 1358/20

Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer privaten Rentenversicherung nach voller Auszahlung des Kapitalwerts

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2022 - Aktenzeichen 7 U 128/21

DRsp Nr. 2023/1718

Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer privaten Rentenversicherung nach voller Auszahlung des Kapitalwerts

Bezieht das Familiengericht rechtsfehlerhaft eine private Rentenversicherung nach Ausübung des Kapitalwahlrechts im Rahmen der internen Teilung in den Versorgungsausgleich ein, führt der Eintritt der Rechtskraft des Versorgungsausgleichsbeschlusses unmittelbar zur Kürzung der Ablaufleistung bei dem ausgleichspflichtigen Versicherungsnehmer mit der Folge, dass eine irrtümlich geleistete, ungeschmälerte Kapitalleistung in Höhe des gekürzten Anrechts vom Versicherungsnehmer zurückverlangt werden kann.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 08.06.2021 (Az. 7 O 1358/20) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.634,71 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.