Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den (Berichtigungs-) Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 17. September 2013 wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Durch seinen am 28. August 2013 verkündeten Beschluss hat das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten geschieden und diverse Versorgungen zwischen ihnen ausgeglichen. Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf diesen Beschluss.
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