I. Die Beschwerde der Beteiligte zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 25. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
II. Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Berichtigung des Geburtseintrags für das am . April 2019 geborene Kind A.
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