I.
Das Familiengericht hat auf den am 02.02.1999 zugestellten Scheidungsantrag die am 30.07.1976 geschlossene Ehe der am 07.03.1954 geborenen Antragstellerin und des am 06.04.1947 geborenen Antragsgegners durch am selben Tage rechtskräftig gewordenes Urteil vom 23.02.2001 geschieden. Im (abgetrennten) Verfahren wegen Versorgungsausgleichs hat das Familiengericht mit Beschluss vom 26.07.2002 den Versorgungsausgleich in der Weise geregelt, dass es vom Versicherungskonto des Antragsgegners bei der BfA auf das der Antragstellerin beim selben Versicherungsträger Rentenanwartschaften in Höhe von 831,55 EURO monatlich, bezogen auf den 31.01.1999, übertragen hat.
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