1. Dem Antragsgegner und Beschwerdegegner wird für den zweiten Rechtszug mit Wirkung ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... als Verfahrensbevollmächtigte Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
2. Die Bewilligung erfolgt mit Zahlungsanordnung. Auf die voraussichtlichen Kosten der Verfahrensführung sind aus dem Einkommen Monatsraten von 15,00 €, zahlbar am 1. des Monats, erstmals am 01.12.2025, an die Landesjustizkasse Bamberg zu zahlen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zur Frage, ob der Abzugsbetrag für Erwerbstätige über die Höhe des erzielten Erwerbseinkommens hinaus abzuziehen ist, zugelassen.
Die beantragte Verfahrenskostenhilfe war in der ausgesprochenen Form zu bewilligen.
1. Gründe zu wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen
Die Verfahrenskostenhilfe kann nur mit Ratenzahlungen bewilligt werden.
Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsgegners stellen sich wie folgt dar:
| Brutto/Nettoeinkommen | |
| Monatseinkommen netto | |
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