1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 30. September 2011-
2. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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