OLG Saarbrücken - Beschluß vom 24.04.2012
6 WF 33/12
Fundstellen:
FamRBint 2013, 67
FamRZ 2013, 41
Vorinstanzen:
AG St. Ingbert, vom 30.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 118/10

Berücksichtigung ausländischer, nicht auszugleichender Versorgungsanwartschaften bei der Bestimmung des Verfahrenswerts

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 24.04.2012 - Aktenzeichen 6 WF 33/12

DRsp Nr. 2012/10062

Berücksichtigung ausländischer, nicht auszugleichender Versorgungsanwartschaften bei der Bestimmung des Verfahrenswerts

Bei der Bestimmung des Verfahrenswertes nach § 50 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. FamFG bleiben ausländische Versorgungsanwartschaften, bei denen ein Ausgleich bei der Scheidung von vorneherein ausscheidet, grundsätzlich außer Betracht.

1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 30. September 2011- 4 F 118/10 S - wird zurückgewiesen.

2. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Gründe: