Auf die Beschwerde vom 13.09.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 31.08.2022 hinsichtlich der Wertfestsetzung wie folgt abgeändert:
Der Verfahrenswert für die Ehesache wird auf 7.874,55 € festgesetzt, der Verfahrenswert für die Versorgungsausgleichssache auf 4.256 €.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerdeführerin begehrt mit ihrer Beschwerde die Heraufsetzung des Verfahrenswerts für das zwischen den Beteiligten geführte Scheidungsverfahren.
Die Antragstellerin hat mit am 01.07.2019 beim Amtsgericht eingegangenen Antrag die Scheidung der Ehe der Beteiligten beantragt. Aus der Ehe sind zwei Kinder, die am 00.00.1999 geborene A und der am 00.00.2002 geborene B, hervorgegangen, die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Lebensmittelpunkt bei der Antragstellerin hatten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|