Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reutlingen vom 26.07.2017,
abgeändert,
dass die Verfahrenswerte wie folgt festgesetzt werden:
| Ehescheidung: | 20.250,-- € |
| Folgesache Versorgungsausgleich: | 4.500,-- € |
| insgesamt: | 24.750,-- €. |
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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