Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reutlingen vom 26.07.2017,
abgeändert,
dass die Verfahrenswerte wie folgt festgesetzt werden:
Ehescheidung: | 20.250,-- € |
Folgesache Versorgungsausgleich: | 4.500,-- € |
insgesamt: | 24.750,-- €. |
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|