Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 25.11.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eilenburg vom 18.10.2013 - 1 F 474/13 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde dahingehend abgeändert, dass die vom Antragsgegner auf die Kosten seiner Verfahrensführung zu leistenden Raten auf monatlich 15,00 € festgesetzt werden. Im Übrigen bleibt der angefochtene Beschluss unberührt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|