Berücksichtigung der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Unterhaltsberechnung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.11.1983 - Aktenzeichen 1 UF 113/83
DRsp Nr. 1995/1551
Berücksichtigung der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Unterhaltsberechnung
Die dem Unterhaltsverpflichteten aus der Ausübung des Umgangsrechts entstehenden Kosten sind vor der Berechnung des Ehegattenunterhalts vom Einkommen des Verpflichteten abzuziehen.