Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit infolge Renteneintritts; Berücksichtigung von Rentennachzahlungen
OLG Nürnberg, Beschluß vom 12.08.1996 - Aktenzeichen 7 UF 2277/96
DRsp Nr. 1997/2024
Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit infolge Renteneintritts; Berücksichtigung von Rentennachzahlungen
»1. Die Minderung der Leistungsfähigkeit infolge Renteneintritts ist unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen, soweit sie auf Unterlassen unverzüglicher Antragstellung auf Aussetzung (bzw. "Rückgängigmachung") des (bereits durchgeführten) Versorgungsausgleichs gemäß §§ 5 und 9VAHRG beruht.2. Rentennachzahlungen bewirken nicht nachträglich eine Leistungsfähigkeit für zurückliegende Zeiträume, auch wenn sie für diese bestimmt sind.3. Der Anspruch auf Aussetzung der Rentenkürzung gemäß § 5VAHRG setzt nur voraus, daß ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, nicht auch, daß er geltend gemacht oder erfüllt wird.«