OLG Nürnberg - Beschluß vom 12.08.1996
7 UF 2277/96
Normen:
BGB § 1569 § 1587 § 1601 ; VAHRG § 5 § 9 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 961
Vorinstanzen:
AG Schwabach, - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 597/95

Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit infolge Renteneintritts; Berücksichtigung von Rentennachzahlungen

OLG Nürnberg, Beschluß vom 12.08.1996 - Aktenzeichen 7 UF 2277/96

DRsp Nr. 1997/2024

Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit infolge Renteneintritts; Berücksichtigung von Rentennachzahlungen

»1. Die Minderung der Leistungsfähigkeit infolge Renteneintritts ist unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen, soweit sie auf Unterlassen unverzüglicher Antragstellung auf Aussetzung (bzw. "Rückgängigmachung") des (bereits durchgeführten) Versorgungsausgleichs gemäß §§ 5 und 9 VAHRG beruht.2. Rentennachzahlungen bewirken nicht nachträglich eine Leistungsfähigkeit für zurückliegende Zeiträume, auch wenn sie für diese bestimmt sind.3. Der Anspruch auf Aussetzung der Rentenkürzung gemäß § 5 VAHRG setzt nur voraus, daß ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, nicht auch, daß er geltend gemacht oder erfüllt wird.«

Normenkette:

BGB § 1569 § 1587 § 1601 ; VAHRG § 5 § 9 ;

Gründe: