I.
Der am 2.08.53 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am 8.03.47 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 7.07.77 geheiratet. Auf den der Ehefrau am 17.05.88 zugestellten Scheidungsantrag hat das Amtsgericht die Ehe durch Verbundurteil vom 25.04.90 geschieden und u.a. den Versorgungsausgleich, bezogen auf die Ehezeit vom 1.07.77 bis 30.04.88 (§ 1587 Abs. 2 BGB), durchgeführt. Dabei ist es von folgendem ausgegangen:
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