I. Der am 2. August 1953 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am 8. März 1947 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 7. Juli 1977 geheiratet. Auf den der Ehefrau am 17. Mai 1988 zugestellten Scheidungsantrag hat das Amtsgericht die Ehe durch Verbundurteil vom 25. April 1990 geschieden und u. a. den Versorgungsausgleich, bezogen auf die Ehezeit vom 1. Juli 1977 bis 30. April 1988 (§ 1587 Abs. 2 BGB), durchgeführt. Dabei ist es von folgendem ausgegangen:
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