Auf die Beschwerde des Versorgungsträgers W Lebensversicherungs-AG wird der am 19.12.2017 verkündete Verbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel im Ausspruch zum Versorgungsausgleich bezüglich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der W-Lebensversicherungs-AG, Versicherungsnummer ###1, (Nr. 2 Abs. 5 des Tenors) wie folgt - unter Aufrechterhaltung der Entscheidung im Übrigen - abgeändert.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|