Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Verfahrenswertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 8. Januar 2013 abgeändert. Der Verfahrenswert für das Scheidungsverbundverfahren in I. Instanz wird auf 22.600,- festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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