OLG Braunschweig - Beschluss vom 20.10.2000
1 Wf 96/00
Normen:
BGB § 1361 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
FuR 2001, 574

Berücksichtigung des Aufwandes für die Betreuung zweier minderjähriger Kinder bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.10.2000 - Aktenzeichen 1 Wf 96/00

DRsp Nr. 2005/14289

Berücksichtigung des Aufwandes für die Betreuung zweier minderjähriger Kinder bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts ist der Aufwand für die Betreuung zweier minderjähriger Kinder einkommensmindernd zu berücksichtigen. Das Maß der Einkommensminderung richtet sich danach, in welchem zeitlichen Umfang eine Teilerwerbstätigkeit in Betracht kommt, um die notwendige Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen
FuR 2001, 574