Berücksichtigung des bei einem Ehegatten lebenden Kindern zu leistenden Naturalunterhalts bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.06.2022 - Aktenzeichen 7 UF 77/21
DRsp Nr. 2023/1469
Berücksichtigung des bei einem Ehegatten lebenden Kindern zu leistenden Naturalunterhalts bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts
Bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt ist der Naturalunterhalt, den ein betreuender Elternteil aus eigenen Einkünften für die gemeinsamen, bei ihm lebenden Kinder aufbringt, vor der Berechnung der Unterhaltsquote von seinem bereinigten Nettoeinkommen in Abzug zu bringen. Die Höhe der Abzugsposition ergibt sich rechnerisch aus der Differenz zwischen dem aus den beiderseitigen Einkünften ermittelten Barbedarf der Kinder einerseits und dem vom barunterhaltspflichtigen Elternteil aufgebrachten Unterhalt andererseits.
Tenor
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