I. Die Parteien streiten noch um die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs.
Sie hatten am 18. Januar 1964 die Ehe geschlossen. Auf den Scheidungsantrag der Antragstellerin (Ehefrau), der dem Antragsgegner (Ehemann) am 17. Oktober 2006 zugestellt worden ist, hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden und den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durchgeführt.
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