I. Die Erblasserin ist am im Alter von 94 Jahren verstorben. Sie war ledig und hatte keine Kinder. Ihre zwei Geschwister sind vorverstorben. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus zwei Bankguthaben in Höhe von zusammen ca. 480000 DM.
Die Erblasserin hat in einem privatschriftlichen Testament vom 20.7.1986 folgendes bestimmt:
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