Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wittlich vom 24.05.2016 abgeändert. Der Unterhaltsantrag wird abgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge.
3.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.600 € festgesetzt.
I.
Im vorliegenden Verfahren nimmt der am ...12.2012 geborene Antragsteller seinen Vater auf Zahlung von Mindestkindesunterhalt ab Januar 2016 in Anspruch. Die Kindesmutter ist seit 11.03.2016 verheiratet und erwartet aus dieser Ehe im nächsten Jahr ein weiteres Kind.
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