VG Kassel, vom 01.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 G 64/00
Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und Abschiebung
BVerfG, Beschluß vom 30.01.2002 - Aktenzeichen 2 BvR 231/00
DRsp Nr. 2002/3851
Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und Abschiebung
Die Ausländerbehörden sind gem. § 6 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2GG verpflichtet, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen. Dabei dürfen die Erfordernisse an die Darlegung zur Qualität und insbesondere Quantität der familiären Kontakte nicht überspannt werden.
A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 und 2GG zugunsten des mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kindes.
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