Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der die Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 08.06.2018 i. F. d. Nichtabhilfebeschlusses vom 27.06.2018 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner wird für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A in Stadt1 bewilligt.
Auf die Verfahrenskosten sind Raten in Höhe von 27 € monatlich zu leisten, die jeweils am Ersten eines Kalendermonats, erstmals im September 2018, zur Zahlung fällig sind.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|