Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bemessung des Unterhalts volljähriger Kinder
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 4 WF 160/01
DRsp Nr. 2005/7320
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bemessung des Unterhalts volljähriger Kinder
»Auch für den Unterhalt volljähriger Kinder ist das Kindergeld bis zur Sicherstellung des 135% des Regelbetrags entsprechenden fortgeschriebenen Barbedarfs mit einzusetzen. Erbringt ein Elternteil nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes noch Naturalunterhaltsleistungen, bleibt es bei hälftiger Kindergeldzurechnung.«