Die Klägerin zu 1) und der Beklagte waren verheiratet. Aus der Ehe ist die im Jahre 1973 geborene Klägerin zu 2) hervorgegangen. Sie steht unter der elterlichen Sorge der Klägerin zu 1) und wird von ihr betreut.
Der Beklagte ist wieder verheiratet. Seine jetzige Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Aus der neuen Ehe ist ein weiteres Kind hervorgegangen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|