Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Verfahrenswertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Nauen vom 18.09.2020 in der Fassung vom 13.10.2020 abgeändert. Der Verfahrenswert für das Scheidungsverbundverfahren in I. Instanz wird auf 22.100,33 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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