OLG Koblenz vom 18.09.2002
13 WF 465/02
Normen:
BGB §§ 1578 1603 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 534
Vorinstanzen:
AG Westerburg, vom 13.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 280/01

Berücksichtigung des Wohnwerts bei der Unterhaltsbemessung

OLG Koblenz, vom 18.09.2002 - Aktenzeichen 13 WF 465/02

DRsp Nr. 2004/3879

Berücksichtigung des Wohnwerts bei der Unterhaltsbemessung

Ein Wohnkostenvorteil wegen mietfreien Wohnens in einem in Alleineigentum des Unterhaltsschuldners stehenden Hauses ist nicht zu berücksichtigen, wenn dieses mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht zu Gunsten der Eltern belastet ist.

Normenkette:

BGB §§ 1578 1603 ;

Gründe:

Die nach § 127 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten ist in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang begründet.

Der Beschluss des Amtsgerichts wird mit der Beschwerde nur insoweit beanstandet, als auf Seiten des Beklagten ein Wohnkostenvorteil in die Unterhaltsberechnung eingestellt worden ist und auf Seiten der Klägerin nur Kapitaleinkünfte von 460,95 DM monatlich angesetzt worden sind.