OLG Koblenz - Urteil vom 19.03.2002
11 UF 671/00
Normen:
BGB § 1578 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1407
Vorinstanzen:
AG Mainz, - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 217/99

Berücksichtigung des Wohnwerts bei Verkauf des Familienheims

OLG Koblenz, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 11 UF 671/00

DRsp Nr. 2004/3904

Berücksichtigung des Wohnwerts bei Verkauf des Familienheims

»1. Die Surrogate des Wohnwertes beim Verkauf des Familienheims, etwa die Zinserträge aus dem (nach evtl. Ablösung der Verbindlichkeiten verbleibenden) Verkaufserlös, sind entsprechend der neueren BGH-Rechtsprechung bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts auf beiden Seiten in die Unterhaltsberechnung im Wege der Differenzmethode einzustellen, wobei derartige Erlöse auch dann als eheprägend zu berücksichtigen sind, wenn sie den ursprünglich prägenden Wohnwert übersteigen, etwa, weil dieser zuvor von den zu zahlenden Annuitäten ganz oder teilweise aufgezehrt wurde (BGH FamRZ 2002, 88).