LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.07.2005
7 Sa 1257/04
Normen:
ERTV-Mobil § 4 § 11 ; MuSchG § 14 ; GG Art. 3 ; EGV Art. 119 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 593
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 24.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 37/04

Berücksichtigung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei Berechnung des ergebnisbezogenen Entgelts - Monatsentgelt während des Mutterschutzes - zulässige Tarifregelung zur Einmalzahlung mit Lohncharakter unter Zugrundelegung des tatsächlich gezahlten Lohnes bei leistungsbezogener Vergütung und Beteiligung am Unternehmenserfolg

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.07.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 1257/04

DRsp Nr. 2005/11267

Berücksichtigung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei Berechnung des ergebnisbezogenen Entgelts - Monatsentgelt während des Mutterschutzes - zulässige Tarifregelung zur Einmalzahlung mit Lohncharakter unter Zugrundelegung des tatsächlich gezahlten Lohnes bei leistungsbezogener Vergütung und Beteiligung am Unternehmenserfolg

»1. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist ein gesetzlich begründeter arbeitsvertraglicher Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts, der Lohnersatzcharakter hat. Er stellt ein regelmäßiges Entgelt im Sinne des Tarifvertrages dar und ist deshalb bei der Berechnung des ergebnisbezogenen Entgelts zu berücksichtigen.2. Der im Streit stehende Tarifvertrag enthält keinen Anhaltspunkte dafür, dass während der Zeiten des Mutterschutzes das regelmäßige Monatsentgelt zugrunde zu legen ist, das die Klägerin erhalten hätte, wenn sie nicht schwanger geworden wäre.3. Eine Tarifregelung, nach der für eine Einmalzahlung mit Lohncharakter der tatsächlich gezahlte Lohn zugrunde zu legen ist, ist nicht willkürlich und damit gleichheitswidrig.