KG - Beschluss vom 30.01.2017
13 UF 125/16
Normen:
BGB § 1610 Abs. 2; BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 19.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 7491/15

Berücksichtigung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen ElternteilsPflicht des barunterhaltspflichten Elternteils zur Bestreitung der Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung

KG, Beschluss vom 30.01.2017 - Aktenzeichen 13 UF 125/16

DRsp Nr. 2017/4019

Berücksichtigung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils Pflicht des barunterhaltspflichten Elternteils zur Bestreitung der Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 19. Juli 2016 erlassenen Teilanerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - 21 F 7491/15 - wird auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 650 € zurückgewiesen.

Der am 19. Juli 2016 erlassene Teilanerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - 21 F 7491/15 - wird aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit in Ziff. 1 des Tenors wie folgt berichtigt:

- Anstelle von "Mehrbedarf für die kieferorthopädische Behandlung" heißt es richtig "Sonderbedarf für die kieferorthopädische Behandlung" und

- das Geburtsdatum der Antragstellerin lautet nicht "#### 2014" sondern richtig "#### 2004".

Normenkette:

BGB § 1610 Abs. 2; BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe:

I.